Informationen zum Schwangerschaftskonflikt? Eine Farce!

Nachdem der Deutsche Bundestag den §219a StGB vor 4 Monaten – unzureichend – änderte, hat die Bundesärztekammer die geforderte Liste veröffentlicht, die angibt, welche Ärzt*innen und medizinische Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche nach §13 Abs.3 Schwangerschaftskonfliktgesetz vornehmen. Diese Liste beruht auf freiwilligen Meldungen von Ärzt*innen, sie soll monatlich aktualisiert werden. Sie enthält Angaben zu Adresse, Methode (medikamentöses und/oder operatives Verfahren) und eventuellen Fremdsprachenkenntnissen.

Q.e.d. Diese Liste und dieses ganze Prozedere ist, wie zu erwarten war, eine Farce.

Deutschlandweit sind darin 87 Praxen gelistet. 95 Prozent der Gelisteten kommen aus Berlin und Hamburg. Im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW sind drei und in zwölf Bundesländern wird keine einzige gelistet. Bislang haben nur 87 (7 %) der rund 1.200 Ärzt*innen beantragt, ihre Adresse aufzunehmen. Bis zu welcher Schwangerschaftswoche Ärzt*innen Abbrüche durchführen, wird nicht genannt. Man erhält keine Informationen über die operativen Methoden, ob es durch das schonendere Absaugen oder durch Ausschaben erfolgt. Es ist auch nicht ersichtlich, ob und wenn ja, welche Narkose durchgeführt wird. Die Kosten für einen Abbruch bleiben unbekannt.
Eigentlich verlassen wir uns sonst auch auf eine angemessene Excelaffinität, aber scheinbar ist es ein Ding der Unmöglichkeit diese Informationen in einer Tabelle zu vereinen.

Wir nehmen an, dass Menschen, die die mangelnde Anzeigebereitschaft von Ärzt*innen als Hintergrund der kurzen Liste anführen, das rechtspopulistische, misogyne Klima entgeht, das der basale Nährboden für denunziative Anzeigen (#YannicHendricks) oder Demonstrationen von christlich fundamentalistischen, rechtradikalen Gruppierungen vor ihren Praxen ist. Macht auch mal die Augen auf.

Wer dann auf den Seiten der BZgA auf mehr Informationen hofft, wird mit etwas Zeit und Engagement auch fündig. Zwar wird man auf „familienplanung.de“ [sic(k)!] weitergeleitet und eine Liste der Kliniken und Ärzt*innen, mit aussagekräftigen Inhalten, ist auch mittels Googleaffinität und Ankündigung/Überschriftt/Adresscode der eigenen Seite „Adressen in Wohnortnähe“ nicht auffindbar, wenigstens gibt es hier aber eine Suchmaschine für Beratungsstellen in der Nähe.  Wenigstens, denn Menschen, die kein Deutsch sprechen, werden auch hier keine Informationen erhalten.

Was das ganze hier verdeutlicht: Pro Choice ist mehr als die Forderung nach sicheren und legalen Abtreibungen. Pro Choice ist das Recht auf Informationsfreiheit! Pro Choice ist das Recht auf freie Ärzt*innenwahl! Pro Choice ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst und Ausgrenzung!

Wir fordern deshalb weiterhin: Weg mit §218!  Weg mit §219!

(Falls euch das Thema interessiert und ihr Bock auf Vernetzung habt, dann kommt doch am Mittwoch zu unserer Annaberg-(P)Review)

(Falls euch das Thema interessiert und ihr (noch) keinen Bock auf Vernetzung habt, dann sei euch dieser Podcast ans Herz gelegt)

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