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Öffentliche Anhörung im Landtag zur Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen

Am Montag, den 26.02.2018 findet im sächsischen Landtag die öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel “Menschenrechte achten und Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen” statt. Hierin heißt es u.a.:

“Artikel 18 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung schreibt vor, dass niemand wegen seines
Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Dieser Gleichheitsgrundsatz muss
uneingeschränkt auch für solche Personen gelten, deren Geschlecht nicht dem Zwei-Geschlechter-Modell zugeordnet werden kann. […]

Auch im Freistaat Sachsen werden jährlich neun bis zehn Kinder mit Intersexualität (DSD) diagnostiziert und bei nahezu allen Kindern eine Hormonbehandlung und bei ca. 90 Prozent der Kinder kosmetische Genitaloperationen durchgeführt (vgl. Drs. – Nr.: 5/3352).”

Seit solidarisch! Kommt zur öffentlichen Anhörung!

Sächsischer Landtag
Montag, 26.02.2018, 10:00 Uhr
Plenarsaal / Raum A 300